Im Baselbiet verleihen die Bürgergemeinden das Bürgerrecht. Der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden setzt sich im Namen seiner Mitglieder für die Stärkung der Bürgergemeinden und die Wertschätzung des Schweizerischen Bürgerrechtes ein.
Die zentrale Bedeutung des Bürgerrechtes in der Schweiz
Das Bürgerrecht wird in der Schweiz in das Staats-, das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht aufgeteilt (Art. 37 BV). Die Erteilung des Bürgerrechts erfolgt entweder durch Einbürgerung oder durch Erwerb von Gesetzes wegen, d.h. durch automatische Gewährung des Bürgerrechts an alle Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
In der Schweiz gilt das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), wonach das Kind – und auch das Adoptivkind – das Bürgerrecht der Eltern übernimmt. Zudem wird das Bürgerrecht durch Heirat erworben, allerdings erst nachdem die betreffende Person für eine bestimmte Dauer in der Schweiz Wohnsitz genommen hat und die Ehe eine bestimmte Zeit gedauert hat, bzw. weiter andauert.
Das Staatsbürgerrecht beinhaltet Rechte und Pflichten, am Wichtigsten die politischen Rechte mit dem aktiven und passiven Wahl- und Stimmrecht. Aber auch der diplomatische Schutz, die Niederlassungsfreiheit, das Ausweisungs- und Auslieferungsverbot sowie die Wehrpflicht sind mit dem Bürgerrecht verbunden.
Im Stimm- und Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger (dem Volk) liegt letztlich die individuelle Freiheit und Gleichheit begründet, nicht nur die private Autonomie, sondern auch die politische Selbstbestimmung in unserer Demokratie. Das Stimm- und Wahlrecht ist Ausdruck der Selbstregierung des Volkes. Zu den politischen Rechten gehören nämlich auch das aktive und passive Wahlrecht in Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichtsbarkeit), sowohl auf Bundes, wie auf Kantons und Gemeindeebene. Die politischen Rechte umfassen weiter das Recht auf Teilnahme an Abstimmungen aufgrund fakultativer oder obligatorischer Referenden sowie das Recht, Volksinitiativen, Referendumsbegehren und Wahlvorschläge zu unterzeichnen und einzureichen. Die verschiedenen Arten von Referenden und das Initiativrecht machen den Kern der direkten Demokratie aus (Volksrechte). Die Bürgerinnen und Bürger haben zusätzlich das Stimmrecht in Abstimmungen ihrer Bürgergemeinde sowie auch Anteil an den Burger- oder Korporationsgütern.
Zu den zentralen Pflichten der Bürgerrechtsinhaber gehört, dass sie sich voll und ganz mit der von uns selbst gewählten und selbst bestimmten demokratisch Staatsform des Zusammenlebens in Frieden, Freiheit und Eigenverantwortung, in uneingeschränkter Anerkennung unserer Geschichte, unserer Rechtsordnung, unserer staatliche Organen und dem Willen zum aktiven Mitwirken identifizieren. In den Gemeinden können den Bürgern weitere Pflichten auferlegt werden, z.B. die Übernahme einer Vormundschaft.
Das Bürgerrecht steht damit jenen zu, die hier zuhause sind, sich zum hier als Heimat bekennen und von der Gemeinschaft am Bürgerort auch als hier heimisch anerkannt werden. Festzulegen, was diese Anerkennung des «hier beheimatet» sein ausmacht, bleibt das Vorrecht der bereits ansässigen Bürgerinnen und Bürger in den Bürgergemeinden. Einen Anspruch auf Einbürgerung kann es daher in diesem Sinn nicht geben.